Die Finanzierung des Aufenthaltes
Das Amt für Wohnen und Migration München übernimmt die Mietkosten der Arbeitslosengeld II - Empfänger.
Bezieher von Lohn/Gehalt und Leistungen des Arbeitsamtes (Arbeitslosengeld I) zahlen die Miete ganz oder teilweise selbst.
Für anfallende Sach- und Renovierungskosten sind wir auf Ihre Spenden angewiesen.
Vielerlei Starthilfen sind notwendig, um auch finanzielle Engpässe der Neuankömmlinge überbrücken zu können.
Möchten Sie uns dabei unterstützen?
Oft gestellte Fragen
- Für wen ist das Haus IFMO geeignet?
- Wie kann ich hier wohnen?
- Wer soll das bezahlen?
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- Wie nehme ich Kontakt auf?
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